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   KG, 31.07.2015 - 22 W 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25213
KG, 31.07.2015 - 22 W 67/14 (https://dejure.org/2015,25213)
KG, Entscheidung vom 31.07.2015 - 22 W 67/14 (https://dejure.org/2015,25213)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 22 W 67/14 (https://dejure.org/2015,25213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gründung einer UG mit Gründungsaufwand in Höhe des Stammkapitals

  • Betriebs-Berater

    UG-Gründung - kein Verstoß gegen Gläubigerschutzvorschriften bei Übereinstimmung von satzungsmäßigem Gründungsaufwand und Stammkapital

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verhältnis von Gründungsaufwand und Stammkapital bei der UG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 5a; GmbHG § 9c Abs. 2; AktG § 26 Abs. 2
    Zulässige Höhe des Gründungsaufwandes bei der Unternehmergesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Übereinstimmung von Gründungsaufwand und Stammkapital bei UG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Gründungskosten durch eine UG (haftungsbeschränkt)

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Gründungskosten in Höhe des Stammkapitals bei der UG möglich?

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Gründungskosten in Höhe des Stammkapitals bei der UG möglich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3175
  • ZIP 2015, 1923
  • WM 2015, 2191
  • BB 2015, 2836
  • EWiR 2016, 11
  • NZG 2015, 1160
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 22 W 67/14
    Der hier als Gläubigerschutzvorschrift in Betracht kommende § 26 Abs. 2 AktG, der auf die GmbH und damit auch die UG entsprechende Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 20.2.1989, II ZB 10/88, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken, a.a.O., juris Rn. 8), wird aber durch die Regelung des Gründungsaufwandes in § 20 GV nicht verletzt.
  • OLG Hamburg, 18.03.2011 - 11 W 19/11

    Handelsregistereintragung einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung:

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 22 W 67/14
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg ist auf die Beteiligte nicht die in Nr. 5 des Musterprotokolls für die Gründung einer Einpersonengesellschaft vorgesehene Höchstgrenze von 300 Euro oder die in der Registerpraxis etablierte Obergrenze von 10 % des Stammkapitals (vgl. dazu Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18.3.2011, 11 W 19/11, juris Rn. 14) zu übertragen.
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2013 - 3 W 28/13

    Zu den Anforderungen an die Ausweisung des Gesamtbetrages des Gründungsaufwandes

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 22 W 67/14
    Die registergerichtliche Prüfung erstreckt sich bei der Erstanmeldung auf die Rechtmäßigkeit und die inhaltliche Richtigkeit des Eintragungsgegenstandes (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.6.2013, 3 W 28/13, juris Rn. 8).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Dies folgt aus § 26 Abs. 2 AktG, der nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung auf die GmbH analog anzuwenden ist und dessen Einhaltung der Registerkontrolle gemäß § 9c Abs. 2 Nr. 2 GmbHG unterliegt (BGHZ 107, 1, RN 13; BGH ZIP 1997, 2008, RN 7; KG Berlin, ZIP 2015, 1923, RN 11; OLG Frankfurt, GmbHR 2010, 589; OLG München, ZIP 2010, 2096, RN 7; OLG Zweibrücken, GmbHR 2014, 427, RN 8; jw.
  • OLG Hamm, 16.02.2021 - 27 W 130/20

    Ablehnung der Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister;

    Ob bei Unternehmergesellschaften mit einem höheren Stammkapital, also im Bereich von 301 bis 24.999 Euro, die Tragung der Gründungskosten grundsätzlich auf diesen Betrag beschränkt ist oder die Obergrenze bei zehn Prozent des Stammkapitals liegt (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschluss vom 18. März 2011 - 11 W 19/11, GmbHR 2011, 766, zit. nach juris, Rn. 15; KG, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 22 W 67/14, juris, Rn. 13 m. zust. Anm. Cramer, EWiR 2016, 11, 12; Haug, BB 2015, 2836; Vedder, MittBayNot 2017, 176, 177; vgl. auch Lohbeck, GWR 2015, 431), muss der Senat im vorliegenden Fall nicht entscheiden (offen gelassen bereits von Senat, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 27 W 72/17, ebenfalls unveröffentlicht), da der in der Satzung der Beteiligten angegebene pauschalierte Höchstbetrag von 2.500 Euro jedenfalls gegen die Informationsfunktion des § 26 Abs. 2 AktG und das Gebot der Kapitalerhaltung aus § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG verstößt.
  • KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines

    Diese Zulassung ist für das Handelsregisterverfahren in § 382 Abs. 4 FamFG vorgesehen (KG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 -, juris, Rn. 7; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 67/14 -, juris, Rn. 7).
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